§ 98 – Reihenfolge bei der Anwendung von Berechnungsvorschriften
Für die Berechnung einer Rente, deren Leistung sich aufgrund eines Versorgungsausgleichs, eines Rentensplittings, eines Aufenthalts von Berechtigten im Ausland oder aufgrund eines Zusammentreffens mit Renten oder mit sonstigem Einkommen erhöht, mindert oder entfällt, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die entsprechenden Vorschriften in folgender Reihenfolge anzuwenden: Versorgungsausgleich und Rentensplitting, normal normal Leistungen an Berechtigte im Ausland, normal normal Aufteilung von Witwenrenten oder Witwerrenten auf mehrere Berechtigte, normal normal Waisenrente und andere Leistungen an Waisen, normal normal 4a. Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, normal normal Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung, normal normal Witwenrente und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten und Ansprüche infolge Auflösung der letzten Ehe, normal normal (weggefallen) normal normal 7a. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst, normal normal Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes, normal normal mehrere Rentenansprüche. normal normal normal arabic Einkommen, das bei der Berechnung einer Rente aufgrund einer Regelung über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen bereits berücksichtigt wurde, wird bei der Berechnung dieser Rente aufgrund einer weiteren solchen Regelung nicht nochmals berücksichtigt.
Kurz erklärt
- Bei der Berechnung einer Rente, die durch verschiedene Faktoren beeinflusst wird, gelten bestimmte Vorschriften in einer festgelegten Reihenfolge.
- Zuerst wird der Versorgungsausgleich und das Rentensplitting berücksichtigt.
- Danach folgen Leistungen an Berechtigte im Ausland und die Aufteilung von Witwen- oder Witwerrenten.
- Auch Waisenrenten und andere Leistungen an Waisen werden in der Reihenfolge berücksichtigt.
- Einkommen, das bereits in einer Rentenberechnung berücksichtigt wurde, wird nicht erneut angerechnet.